Beitragsordnung
Der Verein vertritt seine Mitglieder vor den Finanzbehörden und den Familienkassen. Die Mitglieder erteilen dazu dem Verein eine Vertretungsvollmacht.
Mit der Zahlungs des Mitgliedsbeitrages sind sämtliche Kosten und Leistungen für das Kalenderjahr abgegolten. Es wird keine zusätzliche Aufnahmegebühr erhoben.
Im Rahmen unserer Beitragsstaffelung nach sozialen Gesichtspunkten kann der Beitrag minimal 60,00 € (z.B. alleinstehender Rentner) bis maximal 150,00 € (z.B. Ehepaar mit hohem Lohn und Vermietungseinnahmen) betragen.
Mitgliedsbeitrag für ledige Mitglieder:
ab 60,00 € incl. MwSt
Mitgliedsbeitrag für verheiratete Mitglieder:
ab 115,00 € incl. MwSt
Zahlungsfristen:
Der Mitgliedsbeitrag ist erstmalig bei Eintritt, in den Folgejahren bis spätestens 31.05. des Kalenderjahres zu entrichten. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates werden die Beiträge zum 01. Februar des Kalenderjahres eingezogen. Bei Steuererklärungen für mehrere zurückliegende Jahre werden entsprechende Jahresmitgliedsbeiträge zusätzlich erhoben. Werden in einem Jahr die Leistungen des Vereins nicht in Anspruch genommen, besteht dennoch die Pflicht zur Begleichung des Mitgliedsbeitrages.